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Neue EU-Zollgebühr ab dem 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 hat die Europäische Union eine vorübergehende Zollgebühr auf Sendungen mit geringem Wert (bis zu 150 €) eingeführt, die aus Ländern außerhalb der EU, einschließlich der Färöer, importiert werden.

Ab dem 1. Juli 2026 hat die Europäische Union eine vorübergehende Zollgebühr auf Sendungen mit geringem Wert (bis zu 150 €) eingeführt, die aus Ländern außerhalb der EU, einschließlich der Färöer, importiert werden. Dies ersetzt die bisherige Zollbefreiung bis zum 30. Juni 2026. Bestellungen über 150 € unterliegen weiterhin dem regulären EU-Zolltarif.

Die vorübergehende Zollgebühr beträgt pauschal 3 € pro Sendung und gilt bis zum 1. Juli 2028. Danach gelten wieder die üblichen Zollsätze je nach Warenart.

Was bedeutet das für Ihre Bestellung?
Für Sendungen in EU-Mitgliedstaaten müssen wir nun zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer die neue EU-Zollgebühr von 3 € erheben.
Die Gebühren werden beim Kauf erhoben und im Rahmen des Importprozesses von Posta erklärt und bezahlt.

Briefmarkenbestellungen
Für Briefmarkensendungen beträgt die Zollgebühr in der Regel 3 € pro Sendung. Da Posta die Importabwicklung übernimmt, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5€ an.

Gesamtkosten für die meisten Sendungen: 8 € (3 € Zoll + 5 € Gebühr).

Bitte beachten Sie, dass einige EU-Länder zusätzliche nationale Gebühren erheben können. Diese werden von lokalen Behörden festgelegt und sind unabhängig von den Gebühren von Posta Färöer.

Fragen?
Wir verstehen, dass dies zusätzliche Kosten verursacht. Die Zollgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht von Posta festgelegt oder einbehalten. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Posta Stamps

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